„Neues Petitionsrecht stärkt den Verbraucherschutz“

Petitionen können bald auf öffentlicher Online-Plattform unterstützt werden – Waldbüßer begrüßt Regelung

Als Mitglied des Petitionsausschusses des Landtages kümmert sich Armin Waldbüßer immer wieder um die unterschiedlichsten Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Als Sprecher für Verbaucherschutz freut er sich sehr, dass von 2024 an das Petitionsrecht in Baden-Württemberg noch besser wird: Dann nämlich können Petitionen online auf einer öffentlichen Petitionsplattform mitgezeichnet werden. Das heißt, dass Interessierte eine Beschwerde unterstützen können. Wenn mehr als 10.000 Personen einer Petition zustimmen, tagt der Ausschuss innerhalb von sechs Monaten öffentlich zu dieser Eingabe. Dadurch kann aus einer Petition ein größeres Thema werden. Dies würde Spielräume öffnen und man könne das Thema gegebenenfalls beim Bund oder der EU ansprechen, so Waldbüßer. Er ist sich sicher: „Das neue Petitionsrecht stärkt den Verbraucherschutz“. Allerdings gibt es eine Einschränkung: Die neue Regelung kann nur bei Themen angewandt werden, die von allgemeinem Interesse sind. Welche Petitionen von allgemeinem Interesse sind, darüber entscheidet der Ausschuss – nicht die Petentinnen und Petenten. „Wir wollen nicht, dass damit Populismus betrieben wird“, erläutert Waldbüßer die Einschränkung.

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